Neuberechnung greift in diesem Jahr
Hattingen/Ruhr. Die Stadtverwaltung Hattingen
hat die rund 23.000 Grundsteuerbescheide am 28. Januar 2025, verschickt. Im
Laufe der nächsten Tage werden sie bei allen Eigentümerinnen und Eigentümern
von Häusern, Wohnungen und Grundstücken eintreffen. Mit dabei ist ein Infoblatt
zur Grundsteuerreform und ein Anschreiben von Bürgermeister Dirk Glaser sowie
Kämmerer Frank Mielke. Außerdem gibt es online eine FAQ-Seite unter www.hattingen.de/grundsteuer, auf der alle wichtigen
Fragen rund um die Reform beantwortet werden.
Zum 1. Januar 2025 wurde in ganz Deutschland und damit auch
in Hattingen, die Grundsteuer auf ein neues gesetzliches Fundament gestellt. „Der Anlass für die Änderung basiert
nicht auf einer Entscheidung der Stadtverwaltung, sondern auf einer
Gesetzesreform, die ab diesem Jahr greift. Alle Immobilienwerte wurden vom
Finanzamt in den vergangenen Jahren neu berechnet. Dies war eine Forderung des
Bundesverfassungsgerichts, weil die bestehenden Werte deutlich überaltert
waren“, erklärt Bürgermeister Dirk Glaser.
Ziel der Reform ist es, die Grundsteuer gerechter zu
gestalten und stärker an den tatsächlichen Wert der Grundstücke anzupassen.
Gleichzeitig sollen die Gesamteinnahmen der Kommunen aus der Grundsteuer
weitestgehend stabil, das heißt aufkommensneutral, bleiben. „Die Grundsteuer
ist eine wichtige Einnahmequelle für Hattingen, da sie viele Bereiche
mitfinanziert, die allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen, wie zum Beispiel
Schulen, Kitas, Straßen oder Grünpflege“, so Kämmerer Frank Mielke.
Damit trotz der Neubewertung der Grundstücke durch das
Finanzamt die gleiche Summe der Kommune zufließt, mussten die
Grundsteuerhebesätze angepasst werden. Das bedeutet, die Grundsteuer B für
Wohn- und Gewerbegrundstücke wurde von 875 Prozent auf 995 Prozent angehoben
und die Grundsteuer für Land- und Forstwirtschaftsflächen A von 600 auf 720
Prozent. Beides wurde vom Stadtrat im Dezember beschlossen.
„Die Auswirkungen sind sehr individuell. In Hattingen zahlen
44 Prozent der Bürgerinnen und Bürger weniger und 56 Prozent mehr, wenn man
schon den Unterschied ab einem Cent einbezieht“, sagt Frank Mielke. „Die
Veränderung hängt von der Bewertung der Grundstücke durch die Finanzämter und
dem daraus resultierenden Steuermessbetrag in Kombination mit dem neuen
Steuersatz ab.“
„Wir möchten Ihnen versichern, dass die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter unserer Stadtverwaltung alles daran setzen, Ihnen bei Unklarheiten
zu helfen. Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bitte zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden – sei es telefonisch, in einem
persönlichen Gespräch oder per E-Mail“, heißt es in dem Schreiben der
Stadtspitze an die Bürgerinnen und Bürger und weiter: „Die Grundsteuer ist für
unsere Stadt von zentraler Bedeutung, damit wir auch weiterhin gemeinsam mit
Ihnen eine lebenswerte und funktionierende Stadt gestalten können. Wir bitten
daher um Ihr Verständnis für die Umsetzung dieser Reform, die uns vom
Bundesgesetzgeber vorgegeben wurde.“
Die entsprechenden Durchwahlen und die E-Mailadresse des
Fachbereiches Finanzen stehen auf dem Abgabenbescheid der Stadtverwaltung.
Wenn es um Fragen zum Grundsteuermessbetrag
geht, den das Finanzamt ermittelt hat, bittet die Stadt sich dorthin zu wenden.
Die Landesweite Service-Hotline ist: (02324) 208 1959.