Grundsteuerbescheide sind unterwegs

Neuberechnung greift in diesem Jahr

Hattingen/Ruhr. Die Stadtverwaltung Hattingen hat die rund 23.000 Grundsteuerbescheide am 28. Januar 2025, verschickt. Im Laufe der nächsten Tage werden sie bei allen Eigentümerinnen und Eigentümern von Häusern, Wohnungen und Grundstücken eintreffen. Mit dabei ist ein Infoblatt zur Grundsteuerreform und ein Anschreiben von Bürgermeister Dirk Glaser sowie Kämmerer Frank Mielke. Außerdem gibt es online eine FAQ-Seite unter www.hattingen.de/grundsteuer, auf der alle wichtigen Fragen rund um die Reform beantwortet werden.

Zum 1. Januar 2025 wurde in ganz Deutschland und damit auch in Hattingen, die Grundsteuer auf ein neues gesetzliches Fundament gestellt. „Der Anlass für die Änderung basiert nicht auf einer Entscheidung der Stadtverwaltung, sondern auf einer Gesetzesreform, die ab diesem Jahr greift. Alle Immobilienwerte wurden vom Finanzamt in den vergangenen Jahren neu berechnet. Dies war eine Forderung des Bundesverfassungsgerichts, weil die bestehenden Werte deutlich überaltert waren“, erklärt Bürgermeister Dirk Glaser.

Ziel der Reform ist es, die Grundsteuer gerechter zu gestalten und stärker an den tatsächlichen Wert der Grundstücke anzupassen. Gleichzeitig sollen die Gesamteinnahmen der Kommunen aus der Grundsteuer weitestgehend stabil, das heißt aufkommensneutral, bleiben. „Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für Hattingen, da sie viele Bereiche mitfinanziert, die allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen, wie zum Beispiel Schulen, Kitas, Straßen oder Grünpflege“, so Kämmerer Frank Mielke.

Damit trotz der Neubewertung der Grundstücke durch das Finanzamt die gleiche Summe der Kommune zufließt, mussten die Grundsteuerhebesätze angepasst werden. Das bedeutet, die Grundsteuer B für Wohn- und Gewerbegrundstücke wurde von 875 Prozent auf 995 Prozent angehoben und die Grundsteuer für Land- und Forstwirtschaftsflächen A von 600 auf 720 Prozent. Beides wurde vom Stadtrat im Dezember beschlossen.

„Die Auswirkungen sind sehr individuell. In Hattingen zahlen 44 Prozent der Bürgerinnen und Bürger weniger und 56 Prozent mehr, wenn man schon den Unterschied ab einem Cent einbezieht“, sagt Frank Mielke. „Die Veränderung hängt von der Bewertung der Grundstücke durch die Finanzämter und dem daraus resultierenden Steuermessbetrag in Kombination mit dem neuen Steuersatz ab.“

„Wir möchten Ihnen versichern, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Stadtverwaltung alles daran setzen, Ihnen bei Unklarheiten zu helfen. Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden – sei es telefonisch, in einem persönlichen Gespräch oder per E-Mail“, heißt es in dem Schreiben der Stadtspitze an die Bürgerinnen und Bürger und weiter: „Die Grundsteuer ist für unsere Stadt von zentraler Bedeutung, damit wir auch weiterhin gemeinsam mit Ihnen eine lebenswerte und funktionierende Stadt gestalten können. Wir bitten daher um Ihr Verständnis für die Umsetzung dieser Reform, die uns vom Bundesgesetzgeber vorgegeben wurde.“

Die entsprechenden Durchwahlen und die E-Mailadresse des Fachbereiches Finanzen stehen auf dem Abgabenbescheid der Stadtverwaltung.

Wenn es um Fragen zum Grundsteuermessbetrag geht, den das Finanzamt ermittelt hat, bittet die Stadt sich dorthin zu wenden. Die Landesweite Service-Hotline ist: (02324) 208 1959.

 

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