Haus Freiwilligenagentur Holschentor Andreas gehrke mit großßer Ehrenamtskarte in der Hand

Wirtschaft fördern und Ehrenamt stärken

Unternehmen können mitmachen

Hattingen/Ruhr. Die Stadt Hattingen ruft lokale Unternehmen auf, sich am Programm der Ehrenamtskarte zu beteiligen und damit das bürgerschaftliche Engagement in der Stadt zu unterstützen. „Die Karte ist ein Marketinginstrument und für alle Beteiligten ein Mehrwert, denn die Inhaber der Ehrenamtskarte sind keine Schnäppchenjäger“, weiß Andreas Gehrke von der Freiwilligenagentur der Stadt aus Erfahrung. Die Karte gibt es bereits seit 15 Jahren. „In der Zeit wurden 1000 Ehrenamtskarten ausgestellt. Zurzeit sind knapp 200 gültige im Einsatz“.

Mit der Ehrenamtskarte können Menschen, die sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich engagieren, Vergünstigungen und Rabatte erhalten. Das Dokument ist auch in anderen Städten einsetzbar, die sich an der Aktion beteiligen. Ebenso können Menschen von auswärts das Hattinger Angebot nutzen. Alle Vergünstigungen werden überregional auf der Plattform des Landes NRW veröffentlicht https://www.engagiert-in-nrw.de/ehrensache#benefits-results

„Die Karte ist ein Zeichen der Anerkennung für jene, die sich in ihrer Freizeit für das Gemeinwohl einsetzen und damit einen wertvollen Beitrag für unsere Stadt leisten. Diesen Menschen möchten wir ein attraktives Angebot machen und bitten Betriebe, Geschäfte, Hotels, aber auch Vereine, sich zu beteiligen. Das können Preisnachlässe bei Käufen oder ermäßigte Tarife zum Beispiel bei Eintrittsentgelten sein oder eine kleine Geste am Geburtstag der Karteninhabenden“, so Gehrke. „Die Vorteile sind für alle Seiten groß: Ehrenamtliche profitieren von Vergünstigungen und Unternehmen haben die Möglichkeit, sich als verantwortungsbewusste und engagierte Partner der Zivilgesellschaft zu präsentieren.
Wer Interesse daran hat, sich am Programm der Ehrenamtskarte zu beteiligen, kann sich bei Andreas Gehrke melden: (02324) 204 3060 oder

Die Ehrenamtskarte kann bei der Freiwilligenagentur beantragt werden, wenn der Antragstellende seit mindestens zwei Jahren für mindestens fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich aktiv ist und dafür keine Aufwandsentschädigung erhält, die über einen Kostenersatz hinausgeht.

Bitte wählen Sie Ihre Cookie-Präferenzen: