Unternehmen können
mitmachen
Hattingen/Ruhr. Die Stadt Hattingen ruft lokale
Unternehmen auf, sich am Programm der Ehrenamtskarte zu beteiligen und damit
das bürgerschaftliche Engagement in der Stadt zu unterstützen. „Die Karte ist
ein Marketinginstrument und für alle Beteiligten ein Mehrwert, denn die Inhaber
der Ehrenamtskarte sind keine Schnäppchenjäger“, weiß Andreas Gehrke von der
Freiwilligenagentur der Stadt aus Erfahrung. Die Karte gibt es bereits seit 15
Jahren. „In der Zeit wurden 1000 Ehrenamtskarten ausgestellt. Zurzeit sind
knapp 200 gültige im Einsatz“.
Mit der Ehrenamtskarte können
Menschen, die sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich engagieren, Vergünstigungen
und Rabatte erhalten. Das Dokument ist auch in anderen Städten einsetzbar, die
sich an der Aktion beteiligen. Ebenso können Menschen von auswärts das
Hattinger Angebot nutzen. Alle Vergünstigungen werden überregional auf der
Plattform des Landes NRW veröffentlicht https://www.engagiert-in-nrw.de/ehrensache#benefits-results
„Die Karte ist ein Zeichen der
Anerkennung für jene, die sich in ihrer Freizeit für das Gemeinwohl einsetzen
und damit einen wertvollen Beitrag für unsere Stadt leisten. Diesen Menschen
möchten wir ein attraktives Angebot machen und bitten Betriebe, Geschäfte,
Hotels, aber auch Vereine, sich zu beteiligen. Das können Preisnachlässe bei
Käufen oder ermäßigte Tarife zum Beispiel bei Eintrittsentgelten sein oder eine
kleine Geste am Geburtstag der Karteninhabenden“, so Gehrke. „Die Vorteile sind
für alle Seiten groß: Ehrenamtliche profitieren von Vergünstigungen und
Unternehmen haben die Möglichkeit, sich als verantwortungsbewusste und
engagierte Partner der Zivilgesellschaft zu präsentieren.
Wer Interesse daran hat, sich am Programm der Ehrenamtskarte zu beteiligen,
kann sich bei Andreas Gehrke melden: (02324) 204 3060 oder
Die Ehrenamtskarte kann bei der Freiwilligenagentur
beantragt werden, wenn der Antragstellende seit mindestens zwei Jahren für
mindestens fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich aktiv
ist und dafür keine Aufwandsentschädigung erhält, die über einen Kostenersatz
hinausgeht.