Bürger und Unternehmen

Wozu bin ich als Vermieter/Eigentümer verpflichtet? Muss ich mich an die Ausarbeitung halten?

Nein, die kommunale Wärmeplanung verpflichtet nicht zum Einbau einer speziellen Heizungslösung. Sie dient als Orientierung und Fahrplan für die kommenden Jahre. Eigentümer von Immobilien haben weiterhin die freie Wahl beim Einbau einer neuen Heizung. Zu beachten sind jedoch die aktuell geltenden Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes.



Ist mein Unternehmen durch die Kommunale Wärmeplanung betroffen?

Unternehmen erhalten durch die kommunale Wärmeplanung mehr Planungssicherheit hinsichtlich der Optionen für eine künftige Wärmeversorgung. Grundsätzlich kann die kommunale Wärmeplanung für individuelle Investitionsentscheidungen genutzt werden, auch mit Blick auf die klimaneutrale Umstellung der benötigten Wärme für Produktionsprozesse. Unternehmen können einsehen, welche Form der Wärmeversorgung in ihrem Gebiet möglich und/oder voraussichtlich vorgesehen ist und welche Optionen künftig zur Verfügung stehen sollen. Auf Basis dessen können sie besser planen, welche Investitionen in die Energieversorgung und -effizienz zu welchem Zeitpunkt die wirtschaftlichste Variante sind.

Ich habe meine Heizung gerade erst erneuert. Muss ich sie nun wieder austauschen lassen?

Nein, eine Heizung muss erst dann ausgetauscht werden, wenn sie defekt und nicht mehr zu reparieren ist. Die kommunale Wärmeplanung sieht nicht vor, dass Heizungstechnik sofort umgerüstet wird, sondern dient als langfristige Orientierung. Beim Austausch einer defekten Heizung sind allerdings die aktuell geltenden Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes zu beachten.


Ich möchte eine andere Heizungsart, als die von der kommunalen Wärmeplanung vorgegebene, nutzen. Ist das nach der kommunale Wärmeplanung noch möglich?

Ja, das ist möglich. Die kommunale Wärmeplanung verpflichtet nicht zum Einsatz einer speziellen Heizungstechnik.



Was ist, wenn ich meine Heizung austauschen muss, bevor das in der kommunalen Wärmeplanung vorgesehene Wärmenetz ausgebaut ist?

Da die kommunale Wärmeplanung keine verpflichtenden Vorgaben für die Nutzung einer speziellen Heizungstechnik macht, können Sie Ihre defekte Heizung durch eine Heiztechnik Ihrer Wahl ersetzen. Zu beachten sind jedoch die aktuell geltenden Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes.



Ich bin kein Stadtwerke-Kunde. Gelten die Strategien der kommunalen Wärmeplanung trotzdem für mich? Oder muss ich nun den Energieversorger wechseln?

Die Stadtwerke Hattingen erarbeiten zusammen mit dem GWI für die Stadt Hattingen die kommunale Wärmeplanung. Die Strategien und Pläne dienen als Orientierung und Fahrplan für die Zukunft. Das bedeutet nicht, dass Sie den Energieversorger wechseln müssen. Sie haben trotzdem weiterhin die freie Wahl zwischen allen Energieversorgern.



Woher stammen die Daten zu meiner Immobilie?

Die Daten zu den Hattinger Immobilien und Siedlungen tragen die Stadtwerke Hattingen und das GWI in Kooperation mit den lokalen Strom- und Gasnetzbetreibern (AVU Netz GmbH und Stadtwerke Hattingen GmbH), der Schornsteinfegerinnung sowie der ansässigen Wohnungswirtschaft zusammen. Basis für den Wärmeatlas der Stadt Hattingen sind öffentliche Daten, über die das GWI bereits verfügt.



Gehen die Stadtwerke datenschutzkonform mit der Veröffentlichung der Daten um?

Die Stadtwerke Hattingen und das GWI stellen sicher, dass bei der Verarbeitung und Veröffentlichung der Daten die aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen eingehalten werden und die Implementierung der Daten mit entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen erfolgt.

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