Allgemeine Grundlagen der Lärmkartierung
Lärmkarten:
Die Erstellung der Lärmkarten beinhaltet nicht nur die reine Darstellung der räumlichen Verteilung bestimmter Lärmpegel sondern auch eine Ermittlung der Anzahl der in den verschiedenen Lärmzonen lebenden Menschen, der betroffenen Fläche und der Anzahl der Wohnungen, Krankenhäuser und Schulen.
Das LANUV verwendet als Grundlage für die Lärmkartierung ein durch ein Computerprogramm erstelltes digitales Geländemodell. Dieses bildet das zu untersuchende Gelände in vereinfachter Form nach. Die Gebäude werden dabei abstrakt durch Grundriss und Höhe dargestellt. Einzelne Gebäude werden entsprechend ihrer Nutzung unterschieden. Somit können für die spätere Planung von Lärmminderungsmaßnahmen speziell die schutzwürdigen Gebäude (z.B. Wohnungen, Krankhäuser und Schulen) identifiziert werden. Um Aussagen über die Anzahl der Anwohner in den verschiedenen Lärmzonen zu erhalten, werden auch die Einwohnerdaten in das Modell integriert.
Die zu berücksichtigenden Lärmarten fließen mit Hilfe verschiedener Parameter (z. B. für den Straßenverkehrslärm: Anzahl der Fahrzeuge, LKW-Anteil, mittlere Geschwindigkeiten und Straßenbeschaffenheit) in die Lärmkartierung ein.
Die gesamten Daten werden in ein Lärmberechnungsprogramm eingelesen und dann berechnet. Denn bei der Lärmkartierung werden die Lärmpegel nicht gemessen sondern gerechnet. Der Grund hierfür ist, dass eine Berechnung der Lärmpegel frei von Zufälligkeiten, wie etwa Witterungseinflüssen oder untypischen Verkehrssituationen ist. Gleichzeitig ist das Rechenverfahren durch den geringeren Personalaufwand kostengünstiger und lässt zusätzliche Planungsvarianten zu.
Als Ergebnis erhält man Lärmkarten für die verschiedenen Lärmarten, jeweils eine für den Gesamttag (0-24 Uhr) und eine für die Nacht (22-6 Uhr).
Lärmindizes:
Zur Bewertung der Lärmbelastung sind zwei Lärmindizes zu Grunde zu legen, ein über den gesamten Tag gemittelter Lärmpegel LDEN und ein über die Nachtstunden (8 Stunden, 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens) gemittelter Lärmpegel LNight. Lärmprobleme liegen vor, wenn an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebäuden tagsüber ein Wert von 70 dB(A) oder Nachts ein Wert von 60 dB(A) erreicht oder überschritten wird.