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Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm

Seit dem 01. Januar 2022 ist der Ennepe-Ruhr-Kreis und damit auch Hattingen bis zunächst Ende 2027 Fördergebiet des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms (RWP) ist. Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm fördert aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft.

Das Ziel ist die Verbesserung der Einkommensstruktur und die Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Es werden nur Vorhaben von bestimmten Branchen gefördert, mit denen bedeutende regionalwirtschaftliche Effekte verbunden sind. Dabei wird entweder ein Arbeitsplatzkriterium (≥ 10% gegenüber Stand bei Antragstellung) oder ein Investitionskriterium (Investitionsbetrag p.a. ≥∅ Afa der letzten 3 Jahre + 50%) als Fördervoraussetung herangezogen.

Diese Unternehmen können einen Zuschuss für Investitionen erhalten, durch die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden. Sie können den Zuschuss insbesondere für folgende Vorhaben verwenden:

  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte
  • Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte 
  • erstmaliger Erwerb bzw. erstmalige Errichtung einer Betriebsstätte innerhalb von 5 Jahren nach Gründung 
  • Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte 
  • Investitionen zur grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte

Der Förderumfang bei den Investitionen ist abhängig von Vorhaben und Größe des Unternehmens. Dabei gibt es eine „Bagatellgrenze“ bei den Investitionsvorhaben in Höhe von 150.000 Euro. Die Anträge werden direkt bei der NRW.BANK gestellt. Dort können Sie auch nähere Informationen bekommen (https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15354/regionales-wirtschaftsfoerderungsprogramm-rwp---gewerblich.html). Wichtig ist, dass die Antragstellung vor Beginn des Vorhabens erfolgen muss!

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