Die
Wahlbenachrichtigungen werden zwischen dem 29. April
und 19. Mai 2024 gedruckt
und zugestellt.
Wenn Sie bis zum 19.
Mai 2024 noch keine Wahlbenachrichtigung
erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich
bitte umgehend an das Wahlbüro der Stadt Hattingen unter (02324)
204-3241. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass Sie Ihr Wahlrecht
nicht ausüben können. Dies wäre der Fall, wenn Sie nicht im
Wählerverzeichnis eingetragen sein sollten.
Die
Wahlbenachrichtigung ist eine amtliche Benachrichtigung der
Wahlberechtigten über den anstehenden Wahltermin und benennt den
Wahlraum, in welchen Sie am Wahltag in das Wählerverzeichnis
eingetragen sind, sowie Ihre laufende Nummer im Wählerverzeichnis.
Der Ablauf im Wahlraum
wird durch das Mitbringen Ihrer Wahlbenachrichtigung und Ihres
Personalausweises beschleunigt. So wird direkt bei der Aushändigung
der Stimmzettel geprüft, ob Sie im richtigen Wahlraum sind.
Notwendig ist das Mitbringen der Wahlbenachrichtigung zur Stimmabgabe
aber nicht, da die Berechtigung zur Stimmabgabe allein aus dem
Wählerverzeichnis hervorgeht.
Eine
Wahlbenachrichtigung berechtigt nicht dazu, in einem anderen als dem
Ihnen zugewiesenen Wahlraum wählen zu dürfen.
Wichtig in diesem Jahr: Auf der Wahlbenachrichtigung ist das Wahllokal rot markiert angegeben, in dem am Wahlsonntag gewählt werden kann. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines bzw. zur Beantragung der Briefwahlunterlagen.
Ab dem 3. Mai können die Briefwahlunterlagen hier online beantragt werden.
Eine ausführliche Übersicht zu den Wahlbezirken/Stimmbezirken und Wahllokalen finden Sie hier.