- Leistungen für AsylbewerberInnen und Flüchtlinge sind im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt. (Grundleistungen für Ernährung, Kleidung, Gesundheits- u. Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts)
- Weitere Leistungen sieht das Gesetz u.a. bei Krankheit, Schwangerschaft u. Geburt vor.
- Mit Beschluss des Rates der Stadt Hattingen vom 13.12.2000 werden die Leistungen nach dem AsylbLG für AsylbewerberInnen und Flüchtlinge in Form von Bargeld gewährt.
- Daneben wird AsylbewerberInnen und Flüchtlingen Unterkunft in einem Wohnheim gewährt, die anfallenden Kosten hierfür werden im Rahmen der Leistungen des AsylbLG übernommen.
- Kindern von o.g. Leistungsbeziehern ist der Zugang zu allen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes zu gewähren.
Weitere Informationen zum Thema Hilfe
für AsylbewerberInnen und Flüchtlinge erteilt auf Anfrage Ihr
Fachbereich Soziales und Wohnen.